Notfallbetreuung
Schulschließung wegen Corona-Virus
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, folgende Anordnung erlassen:
Alle Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sind ab Montag, 16.03.2020 bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Eine Notfallbetreuung von 8:00 – 12:55 Uhr ist nur für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe bereitgestellt, wenn Sie alleinerziehend sind oder beide Erziehungsberechtigte in einem systemkritschen Beruf (z.B. Medizin, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz und THW) arbeiten oder in einem Beruf, welcher der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur dient (z.B. Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) und keine andere außerschulische Betreuungsmöglichkeit besteht.
Sollten Sie eine Betreuung benötigen setzen Sie sich bitte per Mail (hoeller@msindersdorf.de) mit mir in Verbindung, damit wir mit den entsprechenden Schülern planen können. Im Zweifel kann die Schule eine Arbeitsbescheinigung einfordern. Vgl. KMS II.1-V7300/41/4 vom 13. März 2020 (siehe Link).
Es handelt sich hierbei nicht um verlängerte Ferien, sondern die Schüler und Sie als Erziehungsberechtigte werden von den Lehrkäften mit Unterrichtsmaterialien zur Übung und Selbsterarbeitung per Mail, mebis oder telefonisch versorgt. Die Schüler haben auch heute die Anweisung der Klassenlehrer erhalten ihre Hefte und Bücher mit nach Hause zu nehmen.
Aus der Schließung aller bayerischen Schulen soll sich für die Schüler natürlich kein Nachteil ergeben. Noch sind die Prüfungen zum Qualifizierenden Abschluss und Mittleren Schulabschluss nicht betroffen. Wir haben uns bereits heute dazu entschlossen, den Schülern benötigte Skripte oder Themenübersichten als Vorbereitung für die Prüfungen mit nach Hause zu geben, fehlende Skripte werden per Mail oder postalisch an Sie weitergegeben.
Zudem haben wir bereits präventiv allen Schülerinnen und Schülern unserer Mittelschule Zugangsdaten für die Online–Plattform mebis zur Verfügung gestellt und teilweise auch Anleitungen über Herrn Frischholz an die Schüler weitergegeben. Die Online-Plattform bietet allen Schulen in Bayern zentrale Inhalte und Werkzeuge für einen digital gestützten Unterricht. So werden neben einer Lernplattform auch ein Infoportal, ein Prüfungsarchiv und eine Mediathek mit rund 55.000 Medien über mebis bereitgestellt.
Wichtige Informationen über die Funktionsweise von mebis und die Nutzung der Lernplattform wird für Lehrkräfte sowie abschnittsweise für Eltern und Schüler in einem 10-minütigen Video von Herrn Frischholz erklärt.
Bitte tragen Sie als Erziehungsberechtigte dafür Sorge, dass Ihre Kinder die eingestellten Aufgaben zuverlässig und vollständig erledigen. Ich werde des Weiteren meine Lehrkräfte dahingehend anweisen, sich Aufgaben und Aufsätze u.ä. zur Kontrolle zuschicken zu lassen, um einen reibungslosen Übergang in die Zeit nach der Schulschließung zu gewährleisten.
Die Lehrkräfte der Schule sind natürlich immer per Mail (nachname@msindersdorf.de) erreichbar, telefonisch nach Rücksprache.
Liebe Eltern,
wir befinden uns gerade in einer sehr ernstzunehmenden Krisensituation, wie wir sie noch nicht kennen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern für die nächsten drei Wochen alles Gute, Ruhe, Besonnenheit und vor allen Dingen Gesundheit. Wir stehen Ihnen von schulischer Seite bis zu den Osterferien telefonisch oder per Mail zu den vorne genannten Unterrichtszeiten zur Verfügung
Ich danke Ihnen und verbleibe mit
herzliche Grüßen
gez. Dagmar Höller
komm. Schulleiterin
Wichtige Informationen zum Corona-Virus
Liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Robert Koch Institut hat am 05.03.2020 um 21.00 Uhr nun auch Südtirol zum Coronavirus-Risikogebiet erklärt.
Daher gilt nun auch für Schülerinnen und Schüler, welche sich in den letzten 14 Tagen im Risikogebiet Südtirol aufgehalten haben, Folgendes:
Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs.1 BaySchO.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums und des Landratsamts Dachau.